
Biosimilars in Schweizer Apotheken 2024-2026
Seit 1. Januar 2024 dürfen Schweizer Apotheker Biosimilars für ärztlich verordnete biologische Originalpräparate substituieren, ähnlich der Generika-Substitution. Die Schweiz nimmt damit eine Vorreiterrolle in Europa ein. Ziel ist eine jährliche Einsparung von 300 Millionen Franken. Apotheken übernehmen neue Kompetenzen und Verantwortlichkeiten, einschliesslich Information der Ärzte, Patientenberatung und Pharmacovigilance. Biosimilars sind komplexe Proteine, nicht identisch, aber ähnlich wirksam wie Originalpräparate. Die Fachinformation ist vor Substitution zu prüfen.