Cannabis über den Apothekentresen: Wie die Schweiz die Abgabe erforscht
Von Basel bis Zürich verkaufen Apotheken kontrolliert Cannabis – für die Wissenschaft. Ein Überblick über die Schweizer Pilotversuche, die beteiligten Apotheken und die Frage, wo noch Plätze frei sind.
Eckpunkte
- Seit 2023 laufen sieben bewilligte Cannabis-Pilotversuche in der Schweiz; rund 10'400 Erwachsene nehmen teil (Stand Juni 2025).
- «Züri Can» arbeitet mit rund 20 Bezugsstellen, davon zehn Apotheken, und läuft bis Oktober 2028.
- Jede teilnehmende Apotheke darf bis zu 130 Studienteilnehmende aufnehmen – solange Plätze frei sind, kann man einsteigen.
- Die Stauffacher Apotheke wirbt aktiv um neue Teilnehmende – ein Hinweis, dass dort noch Plätze frei sind.
- Erste Auswertungen von BAG und Hochschulen zeigen keine negativen Effekte der legalen Abgabe auf die Gesundheit.
Cannabis wandert in der Schweiz vom Schwarzmarkt langsam an einen ungewohnten Ort: den Apothekentresen. Was vor wenigen Jahren undenkbar schien, ist heute in mehreren Städten Realität – allerdings streng reguliert, wissenschaftlich begleitet und nur für angemeldete Studienteilnehmende. Die Apotheke wird dabei zur kontrollierten Abgabestelle und zur Beratungsinstanz zugleich. Ein Blick auf die laufenden Pilotversuche, die beteiligten Apotheken und die Frage, wo Interessierte noch mitmachen können.
Die rechtliche Grundlage: Experimentierartikel statt Freigabe
Ausgangspunkt ist eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes, die im Mai 2021 in Kraft trat. Sie schuf den sogenannten Experimentierartikel: die Möglichkeit, in zeitlich und örtlich begrenzten Pilotversuchen Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken kontrolliert abzugeben. Ziel ist ausdrücklich nicht die Legalisierung, sondern das Sammeln wissenschaftlicher Daten. Auf dieser Basis soll das Parlament später fundiert entscheiden, wie eine mögliche künftige Regulierung aussehen könnte.
Seit 2023 laufen auf dieser Grundlage sieben bewilligte Pilotprojekte – unter anderem in Basel-Stadt, Bern, Biel, Lausanne, Luzern, Vernier und Zürich sowie in weiteren Gemeinden der Kantone Zürich und Basel-Landschaft. Nach Zahlen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) nahmen per Juni 2025 rund 10'400 Erwachsene teil. Die Modelle reichen von Apotheken über nicht-gewinnorientierte Social Clubs bis hin zu einem Drogeninformationszentrum. Die apothekenbasierten Modelle setzen dabei bewusst auf Prävention, Risikominderung und persönliche Beratung.
«Züri Can»: das grösste Projekt – und seine Apotheken
Das umfangreichste Vorhaben ist «Züri Can – Cannabis mit Verantwortung», getragen von der Stadt Zürich und der Universität Zürich. Der Verkauf startete im Spätsommer 2023; nach einer Verlängerung läuft die Studie inzwischen bis Oktober 2028. Teilnehmende können ihr Studiencannabis an rund zwanzig Bezugsstellen beziehen – dazu zählen zehn Apotheken, neun Social Clubs und das Drogeninformationszentrum (DIZ).
Die Rahmenbedingungen sind eng gesteckt: Erhältlich sind THC-haltige Cannabisblüten und -harz zu Preisen zwischen rund 36 und 48 Franken pro fünf Gramm. Pro Monat darf jede Person maximal zehn Gramm reines THC beziehen. Wer teilnimmt, legt sich auf eine einzige Bezugsstelle fest und kann diese nicht mehr wechseln. Regelmässige Befragungen zu Konsum und Gesundheit sind Teil des Studiendesigns.
Zu den teilnehmenden Apotheken gehören – neben weiteren – die Stauffacher Apotheke (Kreis 4), die Medbase Apotheke Zürich Wiedikon (Kreis 3), die Apotheke zum Meierhof in Höngg (Kreis 10), die Bahnhof Apotheke Oerlikon (Kreis 11) sowie die TopPharm Apotheke Paradeplatz (Kreis 1). Die vollständige, laufend aktualisierte Liste aller Bezugsstellen führt die Stadt Zürich auf ihrer offiziellen «Züri Can»-Seite – dort finden Interessierte auch die genauen Adressen und Öffnungszeiten.
Wo sind noch Plätze frei?
Für die Praxis am wichtigsten ist die Aufnahmekapazität. Gemäss der BAG-Bewilligung vom September 2025 darf jede teilnehmende Apotheke bis zu 130 Studienteilnehmende betreuen. Solange nicht alle Plätze belegt sind, können auch nach dem Start noch Personen einsteigen – in den ersten zwei Jahren nach Verkaufsbeginn, wobei sich die individuelle Bezugsdauer entsprechend verkürzt.
Ein konkretes Beispiel ist die Stauffacher Apotheke: Sie informiert auf ihrer eigenen Projektseite aktiv über das Pilotprojekt und wirbt um neue Teilnehmende – ein deutlicher Hinweis darauf, dass dort noch Plätze frei sind. Da sich die Belegung laufend ändert, lohnt sich für Interessierte der direkte Weg: Am zuverlässigsten erfährt man die aktuelle Verfügbarkeit bei der jeweiligen Apotheke selbst oder über die zentrale Auskunft der Stadt Zürich (info-cannabis@zuerich.ch). Teilnehmen dürfen erwachsene Personen mit Wohnsitz in der Stadt Zürich, die bereits Cannabis konsumieren.
Der Ablauf ist bewusst niederschwellig gehalten und trotzdem kontrolliert: Nach der Registrierung, einem Identitäts- und Wohnsitznachweis sowie einer kurzen Einführung erhalten Teilnehmende Zugang zum Sortiment ihrer gewählten Bezugsstelle. Die Apotheke dokumentiert die Bezüge, achtet auf die monatliche THC-Obergrenze und bleibt Ansprechpartnerin für Fragen zu Wirkung, Wechselwirkungen oder Konsumreduktion. Für viele Offizinen ist das ein neues Betätigungsfeld – und eine Chance, die eigene Rolle als niederschwellige Gesundheitsanlaufstelle zu schärfen.
«SCRIPT»: der randomisierte Gegenpart in der Deutschschweiz
Wissenschaftlich besonders ambitioniert ist die SCRIPT-Studie («The Safer Cannabis – Research In Pharmacies randomized controlled Trial») der Universitäten Bern und Luzern. Sie läuft in Bern, Biel und Luzern mit rund tausend Teilnehmenden und wurde – wie «Züri Can» – bis Oktober 2028 verlängert.
Das Besondere ist das Studiendesign: Per Zufallsprinzip darf in den ersten sechs Monaten nur die eine Hälfte der Teilnehmenden reguliertes Cannabis in ausgewählten Apotheken kaufen, die andere Hälfte erhält den Zugang erst danach. Dieser Wartelisten-Vergleich erlaubt belastbarere Aussagen über die tatsächlichen Effekte der legalen Abgabe. Das Sortiment umfasst Blüten, Haschisch, E-Liquids und Tinkturen; geschultes Personal berät bei Bedarf auch zu risikoärmerem Konsum oder zum Rauchstopp – klassische Apothekenkompetenz, angewandt auf ein neues Feld.
Was die ersten Auswertungen zeigen
Die bisherigen Zwischenbilanzen fallen nüchtern-positiv aus. BAG und beteiligte Hochschulen berichten, dass sich die legale, kontrollierte Abgabe von Cannabis nicht negativ auf die körperliche und psychische Gesundheit der Konsumierenden auswirkt. Die Stadt Zürich zog öffentlich eine positive Zwischenbilanz – ein wesentlicher Grund für die Verlängerung bis 2028. Auch eine Analyse der FHNW ordnet die Projekte als wertvolle Datenquelle für die künftige Politikgestaltung ein.
Wichtig ist die Abgrenzung zum medizinischen Cannabis: Dieses folgt einem eigenen Weg über die ärztliche Verordnung und wird zunehmend regulär über Apotheken abgegeben – ein Markt, der seit dem Wegfall der Bewilligungspflicht spürbar gewachsen ist. Die Pilotversuche betreffen dagegen den nicht-medizinischen Genusskonsum. Für Apothekerinnen und Apotheker verschwimmen die beiden Welten im Alltag dennoch, denn beide verlangen dieselben Kernkompetenzen: Qualitätssicherung, Dosierungswissen und eine Beratung, die aufklärt statt moralisiert.
Ein Blick über die Grenze
Wie relevant solche Daten sind, zeigt der Vergleich mit Deutschland, wo seit 2024 eine Teillegalisierung gilt. Der Forschungsverbund EKOCAN legte im April 2026 seinen zweiten Zwischenbericht zur Evaluation des Konsumcannabisgesetzes vor. Zentrale Befunde: Die Konsumprävalenz bei Jugendlichen blieb stabil bis leicht rückläufig, auch bei Erwachsenen zeigte sich keine massgebliche Veränderung. Ein wachsender – wenn auch kleiner – Anteil des konsumierten Cannabis stammt inzwischen aus legalen Quellen. Kritisch bewerten die Forschenden hingegen die Ausgestaltung der Cannabis Social Clubs sowie einen Rückgang suchtpräventiver Frühinterventionen bei Jugendlichen.
Genau hier liegt die Stärke des Schweizer Apothekenmodells: Es koppelt die Abgabe an fachliche Beratung, Alterskontrolle und Prävention – Elemente, die ein reines Club- oder Ladenmodell nicht garantiert. Ob daraus dereinst eine dauerhafte Regulierung wird, entscheidet die Politik. Die Datengrundlage dafür entsteht derzeit Tag für Tag an Tresen von Zürich bis Luzern – und die Apotheke spielt dabei eine tragende Rolle.
