Lieferengpässe: Die Lücke im Regal ist die Tür der Fälscher

Die Schweizer Arzneimittelsicherheit beruht auf einer Annahme: Was durch die legale Kette läuft, ist echt. Diese Annahme ist kein Naturgesetz, sondern eine tägliche Leistung. Und sie gerät genau dort unter Druck, wo die Versorgung stockt.

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Rosa Berg · August 19, 2026 · 11 min read
Lieferengpässe: Die Lücke im Regal ist die Tür der Fälscher

Eckpunkte

  • Lieferengpässe in der legalen Versorgungskette schaffen eine Nachfrage, die illegale Anbieter und Fälscher bedienen.
  • Der illegale Arzneimittelmarkt verlagert sich nach Europa, was Fälschungen für Laien schwerer erkennbar macht.
  • Die wichtigste Prävention ist die Beratung in der Apotheke, die Patienten auch bei Engpässen im sicheren System hält.
  • Eine Revision des Heilmittelgesetzes soll die Versorgung stärken, erfordert aber die aktive Mitgestaltung durch die Apothekerschaft.

Im Herbst 2023 lag in Österreich ein Mensch mit Unterzuckerung und Krampfanfall im Spital. Der Auslöser war ein Fertigpen, der wie ein Semaglutid-Präparat aussah, aber Insulin glargin enthielt. Das Labor eines deutschen Untersuchungsamts wies den Wirkstoff später eindeutig nach; die Behörden gingen von umetikettierten Insulinpens aus. Der Betroffene hatte das Präparat nicht in einer Apotheke bezogen. Nach dem damaligen Ermittlungsstand stammte die Charge aus einer anderen Quelle.

Dieser Satz ist der wichtigste des ganzen Falls, und er beschreibt zugleich die Lage in der Schweiz. Fälschungen erreichen Patientinnen und Patienten fast nie über den Grossisten und die Offizin. Sie erreichen sie daneben, vorbei, aussen herum. Über einen Onlineshop, über ein Kosmetikstudio, über eine Empfehlung in einem sozialen Netzwerk, über einen Bekannten, der noch etwas übrig hat.

Genau darauf ist das Schweizer Recht gebaut. Mit der Ratifizierung der Medicrime-Konvention im Oktober 2018 hat das Parlament Artikel 17a ins Heilmittelgesetz aufgenommen, der individuelle Erkennungsmerkmale und Sicherheitsvorrichtungen auf Arzneimittelverpackungen regelt, angelehnt an die europäische Fälschungsschutzrichtlinie. Anders als in der EU sind Anbringung und Überprüfung dabei grundsätzlich fakultativ ausgestaltet. Die Begründung des Bundes ist bemerkenswert klar: In den legalen Lieferketten wurden bisher keine für den Schweizer Markt bestimmten gefälschten Arzneimittel gefunden.

Das ist eine Aussage über die Vergangenheit, keine Garantie für die Zukunft. Und sie ist vor allem ein Kompliment, das selten als solches gelesen wird. Die Schweiz verzichtet auf ein flächendeckendes Pflichtsystem, weil die Kette funktioniert. Die Kette funktioniert, weil Grossisten, Spitalapotheken und öffentliche Apotheken sie funktionieren lassen. Wer in der Offizin arbeitet, verwaltet nicht Schachteln. Er hält eine Vermutung aufrecht, auf die sich der Gesetzgeber verlässt.

Der Druck kommt von aussen, und er nimmt zu

Die Zahlen dazu liefert Swissmedic jedes Jahr im Februar. 2025 wurden gemeinsam mit dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit 6647 illegale Arzneimittelsendungen festgestellt, 17 Prozent mehr als im Vorjahr. Im Mehrjahresvergleich bewegt sich das auf ähnlichem Niveau wie in früheren Jahren, die Zusammensetzung hat sich aber verschoben. Erektionsförderer, jahrelang mit einem Anteil von fast 80 Prozent der dominierende Posten, machten noch 41 Prozent aus. Dafür entfielen rund 19 Prozent auf Präparate gegen Haarausfall und zwölf Prozent auf Hormone einschliesslich Melatonin. Acht Prozent betrafen Psychopharmaka sowie Schlaf- und Beruhigungsmittel, fünf Prozent Nasensprays und Abführmittel.

Die politisch interessanteste Zahl steht etwas versteckt. 2022 wurden neun Prozent der bearbeiteten Sendungen in Westeuropa aufgegeben. 2025 waren es 40 Prozent. Der illegale Markt hat seine Adresse gewechselt. Was früher aus Asien kam und dem Empfänger schon durch Verpackung, Sprache und Versandweg verdächtig vorkam, kommt heute aus einem EU-Land, mit europäischem Frankierstempel und einer Website, die aussieht wie eine Apotheke. Ein erheblicher Teil der Ware stammt weiterhin aus Drittstaaten und wird über EU-Transitländer eingeschleust. Für die Person am Schalter bedeutet das: Der wichtigste Warnhinweis, den Ihre Kundschaft früher intuitiv erkannt hat, ist verschwunden.

Dass 94 Prozent der von Swissmedic bearbeiteten Fälle im vereinfachten Verfahren enden, mit Verwarnung und Vernichtung der Ware, sagt zusätzlich etwas über die Menschen dahinter. Das sind keine Kriminellen. Das sind Patientinnen und Patienten, die etwas bestellt haben, das sie legal nicht oder nicht schnell genug bekamen.

GLP-1 als Lehrstück

Wie schnell eine Nachfragewelle die illegalen Kanäle füllt, hat Swissmedic im August 2025 in einer eigenen Warnung beschrieben. Angeboten werden Kapseln, Tropfen und Nahrungsergänzungsmittel, die mit dem Kürzel GLP-1 werben und teils Logos von Zulassungsbehörden tragen, darunter jenes von Swissmedic selbst, dazu erfundene Zertifizierungen. Geprüft oder zugelassen ist keines dieser Produkte. In einem als rein natürlich beworbenen Schlankheitspräparat wies das Swissmedic-Labor den verschreibungspflichtigen Wirkstoff Semaglutid in wirksamer Dosierung nach.

Dazu kommen zwei weitere Muster. Erstens Fälschungen durch Etikettentausch, bei denen handelsübliche Pens umettikettiert werden; die äussere Ähnlichkeit verdeckt, dass eine völlig andere Substanz im Behälter ist. Zweitens illegal hergestellte Wirkstoffe, meist als Pulver oder Lösung, häufig aus Asien, ohne jede pharmazeutische Kontrolle, vertrieben über Onlinekanäle und beworben von Influencern. Swissmedic weist ausdrücklich darauf hin, dass Angebote für Injektionspräparate aus Kosmetikstudios und Schönheitssalons besonders kritisch zu hinterfragen sind.

Man kann diese Warnung als Kuriosum lesen. Man kann sie auch als Prognose lesen. Mit der oralen Verfügbarkeit von GLP-1-Wirkstoffen fällt die letzte praktische Hürde des illegalen Handels weg. Eine Tablette braucht keine Kühlkette, keinen Pen, keine Injektionsschulung. Sie lässt sich in einem Briefumschlag verschicken und in einem Blister imitieren, den niemand von einem echten unterscheidet. Wer glaubt, das Problem sei mit dem Ende der Lieferengpässe bei den Injektionen erledigt, unterschätzt die Anpassungsfähigkeit dieses Markts erheblich.

Zur Einordnung, ohne die Verhältnisse zu verwischen: Die WHO schätzte 2017 auf Basis von über 100 Untersuchungen mit rund 48 000 Proben aus 88 Ländern, dass etwa jedes zehnte Arzneimittel in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen minderwertig oder gefälscht ist. Diese Zahl beschreibt nicht die Schweiz und darf nicht auf sie übertragen werden. Sie beschreibt, wohin ein Gesundheitssystem kommt, wenn die legale Kette ihre Verlässlichkeit verliert.

Der eigentliche Zusammenhang

Damit ist der Punkt erreicht, an dem die beiden Themen dieses Textes eines werden. Fälschungen und Versorgungsengpässe werden in der Regel getrennt diskutiert, das eine als Kriminalitätsthema, das andere als Industrie- und Preisthema. Das ist ein Denkfehler.

Ein Mensch verlässt die legale Versorgungskette nicht aus Abenteuerlust. Er verlässt sie in dem Moment, in dem er hört, dass es sein Medikament gerade nicht gibt. Jede Absage am Schalter ist eine Gelegenheit für den Graumarkt, und dieser Markt ist rund um die Uhr erreichbar, freundlich formuliert und nie ausverkauft.

Die Dimension dieser Gelegenheit ist bekannt. Der Apothekerverband beziffert die Lage anhand der privat betriebenen Plattform drugshortage.ch auf durchschnittlich rund 700 nicht verfügbare Medikamente. Die Zahl der Lieferengpässe hat über Jahre zugenommen und verharrt auf hohem Niveau; betroffen sind vor allem preisgünstige, patentfreie Präparate, also genau jene, die in der Grundversorgung täglich gebraucht werden. Der Kreis der meldepflichtigen Wirkstoffe bei der Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel wurde im Januar 2026 erweitert und umfasst nun rund 330 Wirkstoffe. Die Pflichtlager decken je nach Arzneimittel einen Bedarf von zwei bis vier Monaten.

Der Aufwand, den das erzeugt, ist keine Nebengeräusch. Im europäischen Vergleich haben 2025 sämtliche EU-Mitgliedstaaten Lieferengpässe verzeichnet; die dortigen Apotheken wenden nach Erhebung des europäischen Apothekerverbands im Schnitt zwölf Stunden pro Woche auf, um deren Folgen aufzufangen. Das ist mehr als ein Tag pro Woche, und es ist Arbeit, die niemand sieht, niemand verrechnet und niemand vermisst, bis sie ausbleibt.

Genau hier entscheidet sich, ob ein Engpass zu einem Fälschungsrisiko wird. Wer eine Absage bekommt und dazu einen Rückruf am Nachmittag, eine Rücksprache mit der Praxis, eine Alternative mit erklärter Dosisumrechnung und einen konkreten Termin, an dem die Ware da ist, sucht nicht im Internet. Wer eine Absage bekommt und sonst nichts, sucht noch am selben Abend. Die Fälschungsprävention der Schweiz besteht nicht primär aus Zoll und Strafrecht. Sie besteht aus dem, was in den zehn Minuten nach dem Satz «das haben wir gerade nicht» passiert.

Was der Gesetzgeber gerade tut

Nach Beschlüssen vom August 2024 und vom 20. März 2026 hat der Bundesrat am 19. Juni 2026 die Vernehmlassung zu einer Teilrevision des Heilmittelgesetzes eröffnet, die bis zum 16. Oktober 2026 läuft. Der Inhalt verdient in der Offizin mehr Aufmerksamkeit, als er bisher bekommt.

Vorgesehen ist, dass Grossisten und Importeure bei drohender oder bestehender Mangellage in der Schweiz nicht zugelassene Arzneimittel befristet einführen und in Verkehr bringen dürfen. Vorgesehen ist ferner, dass öffentliche Apotheken, Spitalapotheken und die Armeeapotheke nicht zugelassene Arzneimittel auch selbst herstellen dürfen. Arzneimittel aus Ländern mit vergleichbarer Arzneimittelkontrolle sollen vereinfacht zugelassen werden können. Zusätzlich sollen die Regeln für den Versandhandel gelockert und die Einzelgabe klarer geregelt werden.

Der erste dieser Punkte ist Logistik. Der zweite ist etwas anderes. Er schreibt die Apotheke als Herstellerin zurück ins Gesetz, nicht als Abgabestelle, sondern als produzierenden Teil der Versorgungssicherheit. Das ist, nüchtern betrachtet, die Rückkehr einer Kompetenz, die dem Beruf über Jahrzehnte schrittweise abgesprochen wurde, und sie kommt nicht aus Nostalgie, sondern weil der Staat feststellt, dass er sie braucht.

Diese Rückkehr ist allerdings kein Geschenk. Selbst herstellen heisst Verantwortung übernehmen, für Qualität, Dokumentation, Personal und Haftung, in einem Betrieb, der bereits zwölf Stunden pro Woche mit Engpassbewirtschaftung verbringt. Wer das will, muss die Bedingungen mitgestalten, und die Vernehmlassung läuft noch. Sie endet Mitte Oktober. Danach wird über die Berufsgruppe entschieden, nicht mehr mit ihr.

Beim Versandhandel liegen die Argumente ehrlicherweise auseinander. Wer die Lockerung befürwortet, verweist darauf, dass eine kaufwillige Nachfrage besser in einen kontrollierten legalen Kanal fliesst als in einen unkontrollierten ausländischen. Wer sie ablehnt, verweist darauf, dass jede Verlängerung der Distanz zwischen Fachperson und Patient die Beratungsdichte senkt und die Unterscheidung zwischen legalem und illegalem Onlineangebot für Laien weiter erschwert, gerade weil die illegalen Anbieter inzwischen europäisch aussehen. Beides ist plausibel; welche Wirkung überwiegt, hängt von der konkreten Ausgestaltung ab, und genau darum lohnt sich die Beteiligung an der Vernehmlassung.

Serialisierung hilft, aber nicht dort, wo es brennt

Parallel läuft das Dossier zu den Sicherheitsmerkmalen. Das Swiss Medicines Verification System existiert und ist produktiv. Der Verordnungsentwurf zu Artikel 17a ging am 6. Mai 2025 in die Vernehmlassung, die Ende August 2025 abgeschlossen wurde; das Bundesamt für Gesundheit arbeitet am Bericht, die weiteren Schritte werden im Verlauf von 2026 festgelegt. Mehrere Kantone und Verbände haben längere Übergangsfristen und eine bessere Abstimmung mit dem EU-System gefordert, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden.

Man sollte die Erwartungen dabei sauber sortieren. Ein Verifikationssystem prüft, ob eine Packung in der legalen Kette echt ist. Es ist wirksam gegen das Eindringen von Fälschungen in eben diese Kette, und dieses Risiko wächst mit Parallelhandel, Reimporten und Notfallimporten aus Mangellagen, also mit genau den Instrumenten, die jetzt gegen Engpässe ausgebaut werden. Insofern gehören Serialisierung und Versorgungspolitik zusammen.

Gegen das Problem, das die Schweizer Statistik tatsächlich abbildet, hilft ein Scanner dagegen nicht. Ein Präparat, das nie in der legalen Kette war, wirft keine Fehlermeldung. Es liegt in einem Umschlag im Briefkasten, und die einzige Stelle, an der es auffallen kann, ist ein Gespräch.

Was das für die tägliche Arbeit heisst

Der wirksamste Detektor bleibt damit die Fachperson, und zwar nicht in ihrer Rolle als Kontrolleurin, sondern in ihrer Rolle als jemand, dem man etwas erzählt.

Das setzt eine bestimmte Gesprächsführung voraus. Wer online bestellt hat, weiss meist, dass es keine gute Idee war. Wer dafür belehrt wird, sagt es beim nächsten Mal nicht mehr, und beim nächsten Mal ist es vielleicht ein umetikettierter Insulinpen. Die Frage, die funktioniert, ist offen und wertfrei gestellt: woher das Präparat stammt, was auf der Packung steht, ob es aussieht wie beim letzten Mal. Die Frage, die nicht funktioniert, beginnt mit «Sie haben doch nicht etwa».

Aufmerksam machen sollten unter anderem eine Verpackung ohne oder mit fremdsprachiger Beschriftung, ein fehlender oder verletzter Originalitätsverschluss, eine Dosisskala oder Mechanik am Pen, die nicht zum bekannten Produkt passt, ein auffällig günstiger Preis, ein Bezug ohne ärztliche Verschreibung sowie Wirkungen, die nicht zum deklarierten Wirkstoff passen. Der letzte Punkt ist der klinisch heikelste, weil er sich erst nach der Anwendung zeigt. Eine plötzliche schwere Hypoglykämie bei einer Person ohne Insulintherapie ist kein pharmakologisches Rätsel, sondern ein Hinweis auf die Bezugsquelle.

Hier liegt allerdings eine unbequeme Wechselwirkung, die selten ausgesprochen wird. Engpassbewirtschaftung bedeutet in der Praxis, dass Ware aus Pflichtlagern, mit ausländischer Aufmachung oder kontingentiert in die Offizin gelangt, dass Präparate häufiger gewechselt werden und dass Packungen anders aussehen als beim letzten Bezug. Für die Fachperson ist das Routine. Für die Patientin bedeutet es, dass sie sich daran gewöhnt, dass ihr Medikament plötzlich anders heisst, anders aussieht und fremdsprachig beschriftet ist. Damit verliert sie genau jene einfache Faustregel, die sie vor einer Fälschung schützen könnte. Der Engpass macht den Graumarkt also nicht nur attraktiver, er macht ihn auch unauffälliger.

Die Konsequenz daraus ist keine Beruhigung, sondern eine Verlagerung. Wenn das Erscheinungsbild als Prüfmerkmal für Laien unbrauchbar wird, bleibt nur die Bezugsquelle. Das ist die Botschaft, die in der Beratung dauerhaft verankert gehört, und sie ist einfach genug für jeden Tresen: Nicht die Packung entscheidet, ob ein Medikament sicher ist, sondern der Weg, auf dem sie gekommen ist. Ein ungewohnt aussehendes Präparat aus der Apotheke ist unbedenklich. Ein vertraut aussehendes aus dem Internet ist es nicht.

Besteht ein Verdacht, gehört das Produkt nicht in den Abfall, sondern zurückgehalten und gemeldet. Swissmedic betreibt für Meldungen zu vermuteten illegalen oder gefälschten Produkten einen eigenen Kanal, prüft die Hinweise, veranlasst korrigierende Massnahmen und leitet an nationale oder internationale Stellen weiter. Jede Meldung verbessert die Datengrundlage, auf der die Behörden ihre Warnungen und die Politik ihre Entscheide stützt. Ohne Meldungen aus der Praxis bleibt die Statistik das, was der Zoll zufällig aufgreift.

Und schliesslich gehört zur Prävention, was in keiner Verordnung steht: die aktive Bewirtschaftung der Absage. Ein dokumentierter Alternativvorschlag, eine Rücksprache mit der verschreibenden Person, eine Teilabgabe, wo sie zulässig ist, ein Rückruf mit Liefertermin. Nicht weil es honoriert wird, sondern weil es die einzige Massnahme ist, die den Patienten im System hält.

Die eigentliche Frage

Es wird derzeit viel über Versorgungssicherheit gesprochen. Eine Volksinitiative liegt seit Oktober 2024 vor, der Bundesrat hat ihr im März 2026 einen direkten Gegenentwurf gegenübergestellt, ein Expertenbericht vom Oktober 2025 hat die Handlungsfelder benannt, und die Gesetzesrevision ist in der Vernehmlassung. Die Debatte dreht sich dabei fast ausschliesslich um Mengen, Preise, Lagerhaltung und Produktionsstandorte. Das ist notwendig und es greift zu kurz.

Denn was in einer Mangellage tatsächlich verloren geht, ist nicht nur eine Packung. Es ist die Selbstverständlichkeit, mit der ein Mensch davon ausgeht, dass er das, was er braucht, dort bekommt, wo es sicher ist. Diese Selbstverständlichkeit ist die stillste und wertvollste Infrastruktur des Gesundheitssystems, und sie ist der einzige wirksame Schutz gegen einen Markt, der jederzeit liefert und nie garantiert, was er liefert.

Der Bund begründet seinen zurückhaltenden Fälschungsschutz damit, dass in der legalen Kette bisher nichts gefunden wurde. Das ist wahr. Es ist aber kein Zustand, sondern ein Ergebnis, und zwar eines, das jeden Tag neu erarbeitet wird, an rund 1800 Standorten, meistens ohne dass jemand es bemerkt. Die Apotheke ist in diesem System nicht die letzte Meile der Logistik. Sie ist die Stelle, an der aus einem Produkt eine verlässliche Aussage wird.

Das ist kein romantisches Selbstbild. Es ist die Geschäftsgrundlage.

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Rosa Berg

Autorin/Autor bei Dispensio.

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