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Doxylamin: Die Doppelbödigkeit der Apothekenpraxis

Eine Kolumne über den professionellen Konflikt bei der Abgabe von potenziell inadäquaten Medikamenten wie Doxylamin an ältere Patienten. Der Text beleuchtet die Diskrepanz zwischen pharmazeutischem Wissen und der Abgabepraxis und plädiert für eine proaktive pharmazeutische Betreuung, die über die reine Produktabgabe hinausgeht.

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Rosa Berg · May 25, 2026 · 3 min read
Doxylamin: Die Doppelbödigkeit der Apothekenpraxis

Aus der Offizin

Frau Müller ist sechsundsiebzig, und sie schläft seit drei Jahren mit Doxylamin. Sie weiss, in welcher Reihe es steht. Sie weiss, dass die Packung im Frühjahr von blau auf petrol gewechselt hat. Sie weiss, dass wir es ihr nicht aus dem Regal holen, sondern aus der Schublade dahinter, weil es bei uns nicht freiwählbar ist. Sie weiss alles – ausser dem ACB-Score von drei.

Den weiss ich. Den wissen wir alle, die schon einmal eine Geriatrie-Fortbildung besucht haben. Stark anticholinerg, Beers-gelistet, STOPP-gelistet, PRISCUS-gelistet – seit der ASPREE-Auswertung kennen wir aus den Daten auch die Hazard Ratios. Doxylamin ist nicht ein Schlafmittel mit Nebenwirkungen. Es ist eine Substanz, deren Hauptwirkung in ihrem Alter klinisch unerwünscht ist.

Frau Müller bekommt es trotzdem.

Sie bekommt es, weil sie eine erwachsene Frau ist, die selbst entscheidet, was sie schlucken will. Sie bekommt es, weil ihre Hausärztin nicht zu sprechen ist und sie heute schlafen muss. Sie bekommt es, weil ich ihr nichts anderes anbiete, das ich um halb sechs an einem Donnerstagabend gerade auf der Hand hätte – kein Schlaflabor, keine kognitive Verhaltenstherapie für Insomnie, keinen Hausarzttermin in fünfzehn Minuten. Und sie bekommt es, weil mir niemand für die Stunde bezahlt, die ich mit ihr hätte sprechen müssen.

Das ist die Doppelbödigkeit unseres Berufs im Jahr 2026. Wir reden in Leitartikeln und auf Kongressen von der Apotheke als klinischer Anlaufstelle. Wir buchen seit Januar einen Sicherheits-Check Medikament und einen Sicherheits-Check Patient. Wir bekommen ab 2027, wenn die KVG-Revision hält, was sie verspricht, die Medikationsanalyse vergütet. Und wir verkaufen Frau Müller in der Zwischenzeit ein Mittel, von dem wir wissen, dass es bei ihr keine gute Idee ist.

Es gibt zwei Wege, mit dieser Doppelbödigkeit umzugehen. Der eine ist, es sich leichter zu machen, indem man Frau Müllers Selbstverantwortung und das Recht auf OTC-Selbstmedikation aufruft. Das ist nicht falsch. Es ist nur nicht alles.

Der andere ist, die Schublade auszubauen.

Nicht im moralischen Sinn. Im praktischen. Eine Frage stellen, kurz, ungestelzt: Frau Müller, sind Sie immer noch dran an dem Termin bei Dr. R.? Hat das funktioniert mit der schlafhygienischen Beratung im letzten Quartal? Ein Hinweis auf einen nicht-anticholinergen Alternativplan – Melatonin im Versuch, Schlaffenster, Lichttherapie im Winter, vielleicht ein Gespräch mit dem Sohn über die Wohnsituation. Nicht weil wir diese Dinge ersetzen. Sondern weil wir die Einzigen sind, die seit drei Jahren wissen, dass sie jeden Donnerstag die petrolfarbene Packung will.

Wenn der «Sicherheits-Check Patient» das nicht ist, dann ist es eine Tarifposition. Und das wäre schade.

Frau Müller hat heute keine Packung bekommen. Sie hat einen Termin bekommen – kurz, freundlich, in zehn Tagen. Doxylamin werde ich ihr verkaufen, das nächste Mal vielleicht auch. Aber nicht mehr ohne diese fünfzehn Minuten.

Das ist mein Sicherheits-Check Patient.

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Rosa Berg

Autorin/Autor bei Dispensio.

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