Polypharmazie im Alter: Strukturierte Medikationsanalyse in der Offizin

Polypharmazie ist im Schweizer Apothekenalltag weit verbreitet, besonders bei älteren Patient:innen. Dieser Artikel beleuchtet die klinischen Risiken, die neuen Tarifstrukturen der LOA V und KVG-Revision sowie praktische Werkzeuge für eine strukturierte Medikationsanalyse in der Offizin. Er bietet konkrete Handlungsempfehlungen für häufige Beratungssituationen.

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Rosa Berg · May 23, 2026 · 9 min read
Polypharmazie im Alter: Strukturierte Medikationsanalyse in der Offizin

Eckpunkte

  • Polypharmazie ist in Schweizer Pflegeheimen sehr häufig (85.5%) und mit Hospitalisationen sowie unerwünschten Arzneimittelwirkungen verbunden.
  • Wichtige Tools zur Medikationsanalyse umfassen AGS Beers Criteria, STOPP/START v3, PRISCUS 2.0 und STOPPFall.
  • Ein Anticholinergic Cognitive Burden (ACB) Score von ≥3 erhöht das Risiko für Demenz und ischämischen Insult.
  • Die LOA V vergütet seit 2026 das Wochen-Dosiersystem; ab 2027 sollen Medikationsanalysen durch die KVG-Revision OKP-vergütet werden.

85.5% der Bewohner:innen von Schweizer Alters- und Pflegeinstitutionen erhalten gleichzeitig fünf oder mehr Medikamente; bei zu Hause lebenden ≥65-Jährigen sind es im Durchschnitt 5.6 Substanzen pro Tag. [1,2] Insgesamt bezogen 2024 fast 7 Millionen Personen mindestens ein Medikament aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, durchschnittlich 20 Packungen pro Person und Jahr. [3] Polypharmazie ist nicht mehr Ausnahme, sondern Apothekenalltag – und mit dem Inkrafttreten der LOA V am 1. Januar 2026 hat sich auch die Tarifstruktur der entsprechenden Apothekenleistung neu sortiert.

Klinischer Hintergrund

Polypharmazie wird konventionell als gleichzeitige Einnahme von fünf oder mehr Substanzen definiert. [16] Sie ist häufig medizinisch notwendig – etwa bei multimorbiden älteren Patient:innen – trägt aber selbst zur Morbidität bei: Pro zusätzliches Medikament steigen das Risiko für unerwünschte Arzneimittelwirkungen, das Interaktionsrisiko, das Sturzrisiko und die Hospitalisationsrate messbar. [4,11]

Die Schweizer Versorgungsrealität bestätigt den Trend deutlich. Die Pflegeheim-Auswertung des Helsana-Arzneimittelreports 2017 (Datenbasis 2016) zeigte: 85.5% der Bewohner:innen erhielten gleichzeitig fünf oder mehr Medikamente, im Mittel 9.3 Präparate pro Tag. [1] Bei den ≥65-jährigen Personen, die zu Hause lebten, waren es im Schnitt 5.6 Medikamente pro Tag. [1] Die Spitex-Auswertung von Helsana 2020 (Datenbasis 2019) ergänzt das Bild: Spitex-Klient:innen bezogen durchschnittlich 16 Präparate parallel; 47.8% wiesen einen Langzeitbezug potenziell inadäquater Medikation (PIM) auf, vor allem Hypnotika und Anticholinergika. [2] Aktuelle Schweizer Bezugsdaten 2024: insgesamt knapp 7 Millionen Bezüger:innen, 20 Packungen pro Person und Jahr. [3]

Klinisch entscheidend ist nicht die Zahl an sich, sondern die Zusammensetzung der Medikation. Anticholinerge Substanzen kumulieren ihre Wirkung; sturzrisikoerhöhende Medikamente (FRIDs – Fall-Risk-Increasing Drugs) addieren sich; das Risiko unerwünschter Wechselwirkungen wächst überproportional zur Zahl der Komponenten. [8,11] Mehrere internationale Konsensusdokumente strukturieren das Risiko: die AGS Beers Criteria 2023 [5], STOPP/START Version 3 [6], PRISCUS 2.0 [7] sowie die World Guidelines for Falls Prevention and Management 2022. [17]

Schweizer Spezifika: Tarif, Strukturen, Vergütung

Drei strukturelle Veränderungen im Schweizer Tarif- und Vergütungssystem sind für die Beratung in der Offizin direkt relevant.

Erstens: Der Polymedikations-Check (PMC, Tarifposition 2090.00) ist seit 1. Juli 2019 keine OKP-Pflichtleistung mehr. Der Bundesrat hat die spezifische LOA-Tarifposition aus dem Tarifvertrag ausgeschlossen, da die Tarifpartner die kostendämpfende Wirkung nicht belegen konnten. [12,18] Vertiefte, strukturierte Medikationsanalysen sind seither nicht mehr als eigenständige OKP-Leistung vergütet – ein häufiger blinder Fleck in der Branchenkommunikation.

Zweitens: Mit der LOA V (Inkrafttreten 1. Januar 2026, vom Bundesrat genehmigt am 29. Oktober 2025, befristet auf drei Jahre) wurde die Tarifstruktur neu geordnet. [13,19] Der bisherige Medikamenten-Check heisst neu Sicherheits-Check Medikament und ist in vier nach Aufwand differenzierte Stufen unterteilt (Neu/Bestehend × Abgabekategorie A/B, Tarifziffern 3000.00–3003.00, 1.44–3.63 Taxpunkte). Der bisherige Bezugs-Check wurde umbenannt zum Sicherheits-Check Patient (Tarifziffer 3004.00, 2.75 TP) und ist explizit an die Führung eines Patientendossiers gekoppelt: Komedikation, Unverträglichkeiten, Interaktionen und bekannte Risiken werden strukturiert dokumentiert und geprüft. Damit ist eine Form der systematischen Interaktions- und Komedikationsprüfung Teil jeder vergüteten Abgabe.

Wichtig für die Polypharmazie-Beratung: Mit LOA V ist erstmals das Wochen-Dosiersystem als gestufte Tarifposition aufgenommen worden – ärztlich angeordnet und nach Anzahl der Medikamente differenziert: Pos. 3007.00 (3–5 Medikamente, 6.56 TP), Pos. 3008.00 (6–8 Medikamente, 10.94 TP), Pos. 3009.00 (9 und mehr Medikamente, 15.21 TP). [13] Damit existiert seit Januar 2026 eine OKP-vergütete strukturierte Polypharmazie-Begleitung für Patient:innen ab drei chronisch eingenommenen Medikamenten – sofern die ärztliche Verordnung vorliegt. Auch die maschinelle Verblisterung in Pflegeheimen (Pos. 3015/3016) wird neu vergütet.

Praktische Konsequenz: Eine vertiefte Medikationsanalyse über die LOA-Routineprüfung hinaus – mit ausführlichem Patientengespräch, schriftlicher Empfehlung an die Hausärztin, Verlaufskontrolle – bleibt im Jahr 2026 eine Privatleistung oder Teil interprofessioneller Programme (Spitex-Kooperationen, Pflegeheim-Mandate, Stammkundenmodelle). Das Wochen-Dosiersystem (3007–3009) ist ihr OKP-vergütetes Strukturierungs-Tool für die laufende Begleitung.

Drittens (im Blick): Die KVG-Revision vom 21. März 2025 (Anpassung der Artikel 25 und 26 KVG, zweites Massnahmenpaket zur Kostendämpfung) schafft die rechtliche Grundlage für die Vergütung bestimmter Apothekenleistungen unabhängig von der Arzneimittelabgabe. [15,20] Die Bundesrats-Botschaft konkretisiert die kommenden vergüteten Leistungen: Förderung der Therapietreue (Projekt myCare Start), Therapieoptimierung, Medikationsanalysen sowie Medikationsabgleiche bei Übergängen im Gesundheitswesen, Impfen sowie kantonale Präventionsprogramme (HPV, Darmkrebsscreening). [20] Das voraussichtliche Inkrafttreten ist der 1. Januar 2027; die Vernehmlassung zur KVV läuft bis 12. März 2026. Für die Offizin heisst das: jetzt Strukturen, Stammkundendossiers und interprofessionelle Kontakte aufbauen.

Was im HV häufig gefragt wird

Vier Beratungssituationen tauchen besonders häufig auf:

1. «Mein Vater (85) hat jetzt 14 Medikamente – ist das nicht zu viel?»

Die Zahl allein ist kein Risiko – die Zusammensetzung ist es. Drei Screenings in fünf Minuten: Welche Substanzen sind anticholinerg (ACB-Score)? Welche sind sturzfördernd (FRIDs)? Welche haben keine klare aktuelle Indikation mehr (z.B. PPI seit Jahren ohne dokumentierte Reflux-Symptomatik, Statin bei begrenzter Lebenserwartung)? Bei substanziellen Auffälligkeiten Termin für eine vertiefte Medikationsanalyse vereinbaren – heute als Privatleistung mit schriftlicher Rückmeldung an die Hausärztin, ab 1.1.2027 voraussichtlich OKP-vergütet.

2. «Ich kann nachts nicht schlafen – haben Sie etwas Rezeptfreies?»

OTC-Antihistaminika der ersten Generation (Diphenhydramin, Doxylamin) haben einen ACB-Score von 3 (stark anticholinerg) und sind bei ≥65-Jährigen klinisch problematisch: Sie sind in den AGS Beers Criteria 2023 und in STOPP/START v3 explizit gelistet. [5,6] Alternative im HV: kurze Schlafhygiene-Beratung, Verweisung an Hausarzt für strukturierte Schlafabklärung bei chronischer Insomnie. Keine Diphenhydramin- oder Doxylamin-OTC-Abgabe ohne aktiven Hinweis auf die anticholinerge Last.

3. «Ich habe Diclofenac für die Knie verschrieben bekommen – ich nehme auch Rivaroxaban.»

Klare rote Flagge. NSAR + direkte orale Antikoagulanzien (DOAK) erhöhen das Blutungsrisiko klinisch relevant; STOPP/START v3 listet diese Kombination explizit als zu vermeiden. [6] Vorgehen: Rückmeldung an die verschreibende Stelle mit Vorschlag für Alternative (Paracetamol, topisches Diclofenac, lokale Therapie, ggf. intra-artikuläre Infiltration durch Orthopädie), Dokumentation im Patientendossier.

4. «Meine Mutter ist letzte Woche gestürzt – sie nimmt Lorazepam, Mirtazapin und Tamsulosin.»

Drei klassische FRIDs in Kombination. STOPPFall (Seppala et al. 2021, EuGMS) und die World Guidelines for Falls Prevention and Management 2022 empfehlen nach jedem Sturz die systematische Überprüfung der gesamten Medikation. [8,17] In dieser Konstellation: schriftliche Rückmeldung an die Hausärztin mit Vorschlag für strukturierte Reduktionsstrategie – Benzodiazepin schrittweise ausschleichen, alpha-1-Blocker auf orthostatische Symptome prüfen, Antidepressivum auf Indikation überprüfen.

Werkzeuge: ACB-Score, FRIDs, PIM-Listen, Deprescribing

Drei systematische Screenings sollten in der Offizin auf jeden ≥65-jährigen Patienten mit Polypharmazie angewendet werden:

Anticholinerge Last (ACB-Score)

Der Anticholinergic Cognitive Burden Score (Boustani et al. 2008, validiert in zahlreichen Folgearbeiten u.a. Salahudeen et al. 2015) erfasst die kumulative anticholinerge Belastung über alle Substanzen. [9,10] In der ASPREE-Kohorte (n = 19'114, Median 4.7 Jahre Follow-up) war ein ACB-Score ≥3 mit einem erhöhten Risiko für Demenz (adjustierte HR 1.36; 95% KI 1.01–1.84) und ischämischen Insult (adjustierte HR 1.58; 95% KI 1.06–2.35) assoziiert. [11] Separate Evidenz, unter anderem aus STOPPFall und mehreren systematischen Übersichten, dokumentiert die Assoziation der anticholinergen Last mit Stürzen und erhöhter Mortalität in der älteren Population. [4,8,17] Häufige Treiber im HV: trizyklische Antidepressiva (Amitriptylin, Doxepin), Oxybutynin, Solifenacin, Tolterodin (urologische Anticholinergika), Diphenhydramin, Promethazin, Hydroxyzin – sowie zahlreiche OTC-Schlafmittel auf Diphenhydramin- oder Doxylaminbasis. Praktischer Online-Rechner: acbcalc.com.

Sturzrisikomedikation (FRIDs / STOPPFall)

Die STOPPFall-Liste der EuGMS (Seppala et al. 2021) und das europäische Positionspapier zur Polypharmazie und FRIDs (van der Velde et al. 2023) klassifizieren die wichtigsten Substanzgruppen: Benzodiazepine und Z-Substanzen, Antidepressiva (TZA, SSRI), Antipsychotika, Opioide, Antiepileptika, Antihypertensiva mit orthostatischem Risiko, alpha-1-Blocker und anticholinerge Urologika. [8,21] Nach jedem dokumentierten Sturz ist eine systematische Medikationsüberprüfung angezeigt – die Cochrane-Evidenz zur Wirksamkeit von FRID-Deprescribing als isolierter Intervention bleibt heterogen, der Stellenwert als Teilkomponente eines multimodalen Sturzpräventionsprogramms ist aber unbestritten. [17]

Potenziell inadäquate Medikation (PIM)

Drei Listen ergänzen einander praktisch. AGS Beers Criteria 2023 (US-amerikanisch, J Am Geriatr Soc, 7. Update der ursprünglich 1991 publizierten Liste). [5] STOPP/START Version 3 (europäisch, Eur Geriatr Med 2023, 190 Kriterien – inkl. START-Komponente, die nicht nur zu vermeidende, sondern auch fehlende indizierte Verschreibungen abdeckt). [6] PRISCUS 2.0 (deutschsprachig, Dtsch Arztebl Int 2023; 177 Wirkstoffe/Wirkstoffklassen in der finalen Liste, 187 im Delphi-Verfahren bewertet). [7] Für die Schweiz ist die Kombination aus STOPP/START v3 und PRISCUS 2.0 besonders praktikabel, da sie europäische Verordnungsrealität und im DACH-Raum gebräuchliche Substanzen abdeckt.

Deprescribing in der Praxis

Nicht jede PIM muss sofort abgesetzt werden – aber eine strukturierte Reduktion ist sinnvoll. Wichtige Substanzklassen erfordern Ausschleichen über Wochen oder Monate (Benzodiazepine, SSRI/SNRI, Betablocker, Opioide, Glukokortikoide); andere können nach Indikationsprüfung direkt gestoppt werden (z.B. PPI ohne aktuelle Reflux- oder Gastropathie-Indikation, Statin bei sehr kurzer Lebenserwartung). Evidenzbasierte Deprescribing-Algorithmen stellt die kanadische Plattform deprescribing.org öffentlich zur Verfügung; die Cochrane-Übersicht 2023 zur anticholinergen Deprescribing bestätigt die Reduktion anticholinerger Last als sinnvolles Therapieziel. [22,23] Die OPERAM-Studie (Bern u.a., BMJ 2021) hat gezeigt: Eine einzelne CDSS-gestützte STOPP/START-Analyse während einer Hospitalisation reduziert zwar die Verschreibung potenziell inadäquater Medikamente, ohne den primären Endpunkt – arzneimittelbezogene Hospitalisationen – statistisch signifikant zu senken (HR 0.95). [14] Die klinische Wirkung entfaltet sich vermutlich erst in der wiederholten, interprofessionellen Anwendung über die Zeit – genau der Bereich, in dem die Offizin als wohnortnahe Stammkontaktstelle ihre Stärke ausspielen kann.

Praxistool: Entscheidungstabelle Polypharmazie im HV

Anzeichen im HVWas prüfen?WerkzeugEmpfehlung
Patient:in ≥65 mit ≥5 SubstanzenVollständige Liste vorhanden?Patientendossier (LOA V Pos. 3004)Erweiterte Übersicht erstellen, Indikationen prüfen
Patient:in ≥3 chronische Medikamente, AdhärenzproblemeWochen-Dosiersystem ärztlich verordnet?LOA V Pos. 3007–3009Verordnung anregen; OKP-vergütete strukturierte Begleitung
Sturz in den letzten 12 MonatenFRID-Kombination?STOPPFall, World Guidelines 2022Strukturierte Rückmeldung Hausarzt, Reduktionsstrategie vorschlagen
Klagen über Vergesslichkeit oder VerwirrungAnticholinerge Last?ACB-Score (acbcalc.com)Bei ACB ≥3 Hausarzt-Rückmeldung, nicht-anticholinerge Alternativen
OTC-Schlafmittel-Wunsch bei ≥65Bereits andere anticholinerge Substanzen?ACB-Score, Beers 2023, STOPP/START v3Schlafhygiene-Beratung, keine Erstgenerations-Antihistaminika
PPI seit Jahren ohne aktuelle SymptomatikIndikation noch aktuell?STOPP-KriteriumVorschlag Stopp oder Ausschleichen über 4–8 Wochen
NSAR + DOAK / VKABlutungsrisiko?STOPP/START v3Alternative anregen (Paracetamol, topisch, lokale Therapie)
Neuer Opioid nach SturzBestehende FRIDs?STOPPFall + SturzanamneseAufklärung Sturzrisiko, Rückmeldung Hausarzt
Wunsch nach vertiefter AnalyseIndikation und Erwartungen klärenPrivatleistung; ab 2027 OKP via KVG-RevisionTermin vereinbaren, schriftliche Rückmeldung an Hausarzt

Ausblick 2026/2027

Drei Entwicklungen prägen die kommenden zwei Jahre für die Polypharmazie-Beratung in der Schweizer Offizin.

Erstens: Die KVG-Revision vom 21. März 2025 (Anpassung der Artikel 25 und 26 KVG im Rahmen des Kostendämpfungspakets 2) öffnet ab voraussichtlich 1. Januar 2027 die Möglichkeit, bestimmte Apothekenleistungen unabhängig von der Arzneimittelabgabe über die OKP abzurechnen. [15,20] Zu den konkret im Gesetz vorgesehenen neuen Leistungen gehören neben dem Impfen explizit Medikationsanalysen, Medikationsabgleiche bei Übergängen im Gesundheitswesen, Therapieoptimierung und Adhärenzförderung – mit dem Projekt myCare Start als laufender Pilotphase. [20] Die Vernehmlassung zur KVV läuft bis 12. März 2026. Wer jetzt strukturierte Patientendossiers, Stammkundenmodelle und schriftliche Rückkopplung an Hausarztpraxen aufbaut, ist 2027 bereit.

Zweitens: Das elektronische Patientendossier (EPD) wird durch laufende Revisionen schrittweise verbreitert und vereinfacht die interprofessionelle Medikationsabstimmung zwischen Hausarzt und Apotheke. In der LOA-V-Logik ergänzt es den Sicherheits-Check Patient mit substantiell verbesserter Datenbasis.

Drittens: KI-gestützte Clinical Decision Support Systems (CDSS) zur Medikationsanalyse sind in europäischen Studien (OPERAM mit STRIPA-Tool [14]; Schweizer Documedis-Plattform von HCI Solutions) etabliert und werden zunehmend in Apothekenmanagement-Software integriert. [24] Die zentrale Herausforderung bleibt das Vermeiden von alert fatigue – nicht jede algorithmisch generierte Warnmeldung ist klinisch relevant. Die Priorisierung durch Apothekerin oder Apotheker bleibt unverzichtbar.

Fall-Vignette

Frau B., 82 Jahre, kommt zur Rezepteinlösung für Tramadol 50 mg, neu verordnet vom Notfall nach Sturz mit Handgelenksfraktur. Sie wirkt müde und etwas verlangsamt.

Beim Sicherheits-Check Patient (LOA V Pos. 3004.00) sieht die Apothekerin im Dossier acht regelmässige Bezüge: Lorazepam 1 mg zur Nacht (seit Jahren), Mirtazapin 30 mg, Solifenacin 5 mg, Lisinopril 10 mg, Atorvastatin 40 mg, Pantoprazol 40 mg, Calcium/Vitamin-D-Kombination – und gelegentlich Diphenhydramin als OTC «zur Schlafanstossförderung». Mit dem neuen Tramadol kommen drei zusätzliche Risikodimensionen dazu: zentrale sedierende Wirkung, serotonerge Aktivität (Interaktion mit Mirtazapin) und sturzpotenzierende Wirkung.

Drei systematische Auffälligkeiten fallen sofort ins Auge:

Erstens: Der ACB-Score liegt geschätzt bei ≥4 (Mirtazapin 1, Solifenacin 3, gelegentlich Diphenhydramin 3, Lorazepam mit anticholinerger Kreuzwirkung). Damit ist Frau B. in einem Bereich, in dem das Demenz- und Insultrisiko gemäss ASPREE-Kohorte erhöht ist; separate Evidenz dokumentiert in diesem Bereich auch ein erhöhtes Sturzrisiko. [11,17]

Zweitens: Drei klassische FRIDs in Kombination (Lorazepam, Mirtazapin, Solifenacin) – ein vierter (Tramadol) kommt jetzt dazu. Die STOPPFall-Liste deckt jede dieser Substanzen ab. [8]

Drittens: Pantoprazol seit unklarer Indikation. Im Gespräch erfährt die Apothekerin, dass das Pantoprazol vor sechs Jahren wegen einer NSAR-Therapie verordnet worden war – die NSAR-Therapie ist längst beendet. Klassische STOPP-Konstellation (PPI ohne aktuelle Indikation, >8 Wochen). [6]

Auflösung. Die Apothekerin gibt das Tramadol mit einer aktiven Aufklärung zur sturzfördernden Wirkung ab (verlangsamte Reaktion, orthostatischer Effekt, Sedierungs-Synergie mit Lorazepam und Mirtazapin). Anschliessend verfasst sie eine strukturierte Rückmeldung an die Hausärztin von Frau B.: (1) ACB-Score ≥4 und FRID-Kombination als zentrale Risikokonstellation nach dem Sturz; (2) Vorschlag, Pantoprazol-Indikation zu überprüfen und ggf. zu stoppen; (3) Vorschlag, Diphenhydramin-OTC-Konsum durch nicht-anticholinerge Schlafstrategie zu ersetzen; (4) Angebot eines Wochen-Dosiersystems (LOA V Pos. 3008.00, 6–8 Medikamente) zur strukturierten OKP-vergüteten Begleitung. Sie dokumentiert die Intervention im Patientendossier.

Drei Take-Aways aus dem Fall

  1. Eine Sturzursache hat fast nie nur einen Grund – die Medikation ist mitverantwortlich, bis bewiesen ist, dass sie es nicht ist.
  2. OTC-Schlafmittel auf Diphenhydramin- oder Doxylaminbasis sind bei ≥65-Jährigen nicht «harmlos» – sie sind eine zentrale Schaltstelle der anticholinergen Belastung.
  3. Das Wochen-Dosiersystem (LOA V Pos. 3007–3009) ist seit Januar 2026 das OKP-vergütete Strukturierungs-Tool für die laufende Polypharmazie-Begleitung – sofern ärztlich verordnet.

Kompakt

Kompakt für die Praxis

  • Polypharmazie-Patient:innen ≥65 brauchen aktive Risikoabklärung: ACB-Score, FRID-Check, PIM-Liste (Beers/STOPP/PRISCUS).
  • Sturz ist Trigger für komplette Medikationsüberprüfung – nicht nur für orthopädische Versorgung.
  • OTC-Antihistaminika der ersten Generation (Diphenhydramin, Doxylamin) bei ≥65 aktiv hinterfragen.
  • LOA V Pos. 3007–3009 (Wochen-Dosiersystem, 3–5 / 6–8 / 9+ Medikamente) ist seit 1.1.2026 das OKP-vergütete Strukturierungs-Tool für laufende Polypharmazie-Begleitung – ärztliche Verordnung vorausgesetzt.
  • Ab 1.1.2027: Medikationsanalyse und -abgleich werden gestützt auf die KVG-Revision vom 21.3.2025 voraussichtlich OKP-vergütet – jetzt Strukturen aufbauen.
Referenzen
  1. Helsana-Gruppe. Helsana-Arzneimittelreport 2017 – Pflegeheim-Auswertung: 85.5% der Bewohner:innen mit ≥5 gleichzeitig bezogenen Medikamenten, im Mittel 9.3 Präparate pro Tag; ≥65-Jährige zu Hause: 5.6 Präparate pro Tag (Datenbasis 2016). Zürich: Helsana; 2017.
  2. Helsana-Gruppe. Helsana-Arzneimittelreport 2020 – Spitex-Schwerpunkt: durchschnittlich 16 gleichzeitig bezogene Präparate, 47.8% Langzeitbezug potenziell inadäquater Medikation (Datenbasis 2019). Zürich: Helsana; 2020.
  3. Helsana-Gruppe. Helsana-Arzneimittelreport 2025: rund 7 Millionen Bezüger:innen 2024, 20 Packungen pro Person und Jahr. Zürich: Helsana; Dezember 2025. Verfügbar unter: reports.helsana.ch/arzneimittelreport2025.
  4. Wang Z, Liu T, Su Q, et al. Prevalence of Polypharmacy in Elderly Population Worldwide: A Systematic Review and Meta-Analysis. Pharmacoepidemiol Drug Saf. 2024;33:e5880. DOI: 10.1002/pds.5880.
  5. By the 2023 American Geriatrics Society Beers Criteria® Update Expert Panel. American Geriatrics Society 2023 updated AGS Beers Criteria® for potentially inappropriate medication use in older adults. J Am Geriatr Soc. 2023;71(7):2052–2081. DOI: 10.1111/jgs.18372.
  6. O’Mahony D, Cherubini A, Guiteras AR, et al. STOPP/START criteria for potentially inappropriate prescribing in older people: version 3. Eur Geriatr Med. 2023;14(4):625–632. DOI: 10.1007/s41999-023-00777-y. (190 Kriterien gegenüber 114 in Version 2.)
  7. Mann NK, Mathes T, Sönnichsen A, et al. Potentially inadequate medications in the elderly: PRISCUS 2.0 – first update of the PRISCUS list. Dtsch Arztebl Int. 2023;120(1-2):3–10. DOI: 10.3238/arztebl.m2022.0377. (177 Wirkstoffe/Wirkstoffklassen in der finalen Liste; 187 im Delphi-Verfahren als PIM klassifiziert.)
  8. Seppala LJ, Petrovic M, Ryg J, et al. STOPPFall (Screening Tool of Older Persons Prescriptions in older adults with high fall risk): a Delphi study by the EuGMS Task and Finish Group on Fall-Risk-Increasing Drugs. Age Ageing. 2021;50(4):1189–1199. DOI: 10.1093/ageing/afaa249.
  9. Boustani M, Campbell N, Munger S, Maidment I, Fox C. Impact of anticholinergics on the aging brain: a review and practical application. Aging Health. 2008;4(3):311–320. (Originalpublikation der Anticholinergic Cognitive Burden Scale, ACB-Score.)
  10. Salahudeen MS, Duffull SB, Nishtala PS. Anticholinergic burden quantified by anticholinergic risk scales and adverse outcomes in older people: a systematic review. BMC Geriatr. 2015;15:31. DOI: 10.1186/s12877-015-0029-9.
  11. Lockery JE, Broder JC, Ryan J, et al; ASPREE Investigator Group. A Cohort Study of Anticholinergic Medication Burden and Incident Dementia and Stroke in Older Adults. J Gen Intern Med. 2021;36(6):1629–1637. DOI: 10.1007/s11606-020-06550-2. (n = 19'114, Median 4.7 Jahre Follow-up; ACB ≥3 vs. 0: Demenz HR 1.36 [95% KI 1.01–1.84], ischämischer Insult HR 1.58 [95% KI 1.06–2.35].)
  12. Schweizerischer Bundesrat. Medienmitteilung vom 26. Juni 2019: Genehmigung Übergangsvertrag LOA IV/1; Ausschluss der Tarifposition 2090.00 «Polymedikations-Check» per 1. Juli 2019. Bern: admin.ch.
  13. pharmaSuisse und prio.swiss. Tarifstruktur-Vertrag LOA V vom 1. Januar 2026, Anhang A (Tarifstruktur), inkl. Tarifziffern 3000.00–3020.00 (Sicherheits-Check Medikament, Sicherheits-Check Patient, Wochen-Dosiersystem 3007–3009, maschinelle Verblisterung 3015/3016). Befristet auf drei Jahre. Verfügbar unter: pharmasuisse.org.
  14. Blum MR, Sallevelt BTGM, Spinewine A, et al. Optimizing Therapy to Prevent Avoidable Hospital Admissions in Multimorbid Older Adults (OPERAM): cluster randomised controlled trial. BMJ. 2021;374:n1585. (Multicenter-Studie mit Inselspital Bern; primärer Endpunkt arzneimittelbezogene Hospitalisationen nicht statistisch signifikant reduziert, HR 0.95.)
  15. Schweizerisches Parlament. Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG), Artikel 25 und 26 – zweites Massnahmenpaket zur Kostendämpfung; Verabschiedung in der Schlussabstimmung am 21. März 2025; voraussichtliches Inkrafttreten 1. Januar 2027. Bundesblatt 2025.
  16. Masnoon N, Shakib S, Kalisch-Ellett L, Caughey GE. What is polypharmacy? A systematic review of definitions. BMC Geriatr. 2017;17:230. DOI: 10.1186/s12877-017-0621-2. (Definitionssynthese: ≥5 gleichzeitig eingenommene Medikamente als am häufigsten verwendeter Schwellenwert.)
  17. Montero-Odasso M, van der Velde N, Martin FC, et al; Task Force on Global Guidelines for Falls in Older Adults. World guidelines for falls prevention and management for older adults: a global initiative. Age Ageing. 2022;51(9):afac205. DOI: 10.1093/ageing/afac205.
  18. Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK). Evaluation der Auswirkungen und Angemessenheit der pauschalen Entschädigung der Apothekerinnen und Apotheker (LOA). Bericht EFK-24626 vom 9. Juli 2025. Bern: EFK; 2025.
  19. pharmaSuisse. Medienmitteilung vom 29. Oktober 2025: Der neue Apothekertarif LOA V wird vom Bundesrat genehmigt – Inkrafttreten 1. Januar 2026. Bern: pharmaSuisse; 2025.
  20. Schweizerischer Apothekerverband pharmaSuisse. Medienmitteilung vom 21. März 2025: Apotheken stärken – Parlament verabschiedet wegweisende KVG-Revision (zweites Massnahmenpaket zur Kostendämpfung, 16 Massnahmen, Inkrafttreten voraussichtlich 1.1.2027; konkrete Leistungen: Impfen, Medikationsanalyse, Medikationsabgleich, Therapieoptimierung, Adhärenzförderung myCare Start, HPV- und Darmkrebsscreening-Programme).
  21. van der Velde N, Seppala LJ, Hartikainen S, et al. European position paper on polypharmacy and fall-risk-increasing drugs recommendations in the World Guidelines for Falls Prevention and Management: implications and implementation. Eur Geriatr Med. 2023;14(4):649–658. DOI: 10.1007/s41999-023-00824-8.
  22. Farrell B, McCarthy L, Thompson W, et al. Deprescribing Guidelines and Algorithms. deprescribing.org – kanadische evidenzbasierte Plattform mit substanzspezifischen Ausschleich-Algorithmen (PPI, Benzodiazepine, Antipsychotika, Statine u.a.).
  23. Taylor-Rowan M, Kraia O, Kolliopoulou C, et al. Anticholinergic deprescribing interventions for reducing risk of cognitive decline or dementia in older adults with and without prior cognitive impairment. Cochrane Database Syst Rev. 2023;12(12):CD015405. DOI: 10.1002/14651858.CD015405.pub2.
  24. HCI Solutions AG. Documedis® – Clinical Decision Support System für die schweizerische Medikationsabstimmung. Bern: HCI Solutions; documedis.ch.
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Rosa Berg

Autorin/Autor bei Dispensio.

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