Rechtsfrage des Monats: Selbstdispensation – Reichtsfreiheit in der Schweiz?
March 5, 2026 · 2 min read
Disclaimer: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Für konkrete Fälle wenden Sie sich an pharmaSuisse oder eine auf Gesundheitsrecht spezialisierte Kanzlei.
Die Frage: Darf ein Arzt in meinem Kanton Medikamente direkt an Patienten abgeben – und was bedeutet das für meine Apotheke?
Rechtliche Grundlage
Das Heilmittelgesetz (HMG) regelt auf Bundesebene die Zulassung und Sicherheit von Arzneimitteln. Die Abgabe – also wer Medikamente dispensieren darf – ist hingegen kantonal geregelt, gestützt auf das Medizinalberufegesetz (MedBG) und die jeweiligen kantonalen Gesundheitsgesetze.
Kanton für Kanton: Eine Übersicht
| Kanton | Selbstdispensation Ärzte | Bemerkung |
|---|---|---|
| Zürich | ❌ Grundsätzlich verboten | Ausnahmen: Notfallsituationen, bestimmte Fachgebiete |
| Bern | ✅ Erlaubt | Praxisapotheke möglich, breites Sortiment |
| Luzern | ✅ Erlaubt | Eingeschränkt auf Eigenpraxis-Patienten |
| Aargau | ✅ Erlaubt | Historisch stark verbreitet |
| Basel-Stadt | ❌ Verboten | Apothekenpflicht gilt |
| Basel-Landschaft | ✅ Erlaubt | Mit Einschränkungen |
| Graubünden | ✅ Erlaubt | Besonders in ländlichen Gebieten |
| Genf | ❌ Verboten | Strenges Apothekensystem |
| Waadt | ❌ Verboten | — |
| Tessin | ❌ Verboten | — |
Was bedeutet das für Ihre Apotheke?
In Kantonen mit Selbstdispensation ist der Druck auf Apotheken strukturell höher. Gleichzeitig bieten diese Kantone oft Chancen für Dienstleistungen, die Ärzte nicht erbringen können: Medikationsanalyse, Beratung, Heimlieferung.
Strategischer Tipp: Apotheken in SD-Kantonen sollten ihre Differenzierungsmerkmale klar kommunizieren – Beratungsqualität, Öffnungszeiten, Notfallversorgung.
Aktuelle Entwicklungen
pharmaSuisse setzt sich politisch für eine Vereinheitlichung auf Bundesebene ein. Ob und wann dies kommt, bleibt offen. Im Kanton Zürich gibt es Bestrebungen, die Regelung weiter zu präzisieren.
Rechtsfrage des Monats: Leserinnen und Leser können eigene Fragen einreichen unter hello@dispensio.ch