Zecke: Stichhaltige Beratung

FSME, Borreliose und die Impfung dagegen sind häufige Themen in der Offizin. Dieser Leitfaden erklärt die Unterschiede der Erreger, die Details zur FSME-Impfung in der Apotheke und das korrekte Vorgehen, wenn ein Kunde mit einer festsitzenden Zecke um Hilfe bittet.

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Mario Punch · June 25, 2026 · 7 min read
Zecke: Stichhaltige Beratung

Eckpunkte

  • FSME (Virus) und Borreliose (Bakterium) erfordern unterschiedliche Beratungsansätze; gegen FSME schützt nur die Impfung, gegen Borreliose das rasche Entfernen der Zecke.
  • Die FSME-Impfung wird für fast die ganze Schweiz empfohlen und darf in Apotheken mit entsprechender Bewilligung durchgeführt werden.
  • Bei einem Zeckenstich ist das korrekte Entfernen (gerade ziehen, nicht quetschen) und Desinfizieren entscheidend.
  • Auf eine sich ausbreitende Rötung (Wanderröte) oder grippeähnliche Symptome achten und bei Verdacht auf Borreliose ärztlich abklären lassen.

Sobald die Temperaturen steigen, häufen sich die Anfragen: «Ich war im Wald – muss ich mich gegen Zecken impfen?», «Da sitzt etwas, können Sie das rausnehmen?», «Ist diese Rötung gefährlich?». Zecken sind in der Schweiz längst kein Randthema mehr: Der Holzbock (Ixodes ricinus) kommt landesweit bis auf rund 2’000 Meter über Meer vor, bevorzugt in Laubwäldern mit üppigem Unterholz.[4] Die Offizin ist dabei oft die erste Anlaufstelle – niederschwellig, ohne Termin, und vielerorts inzwischen auch für die Impfung selbst.

Dieser Leitfaden ordnet die zwei wichtigen Erreger, klärt die FSME-Impfung samt der Frage «darf in der Apotheke geimpft werden?» und zeigt Schritt für Schritt, was zu tun ist, wenn jemand mit festsitzender Zecke hilfesuchend am Tisch steht.

Zwei Erreger, zwei Beratungslogiken

Zecken übertragen in der Schweiz vor allem zwei Krankheiten – und der entscheidende Beratungsfehler ist, sie in einen Topf zu werfen. FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) ist eine Virusinfektion des Zentralnervensystems, gegen die es keine ursächliche Behandlung gibt – nur die Impfung schützt.[3] Lyme-Borreliose ist eine bakterielle Infektion (Borrelia burgdorferi), gegen die es keine Impfung, dafür aber eine wirksame Antibiotikatherapie gibt.[6]

Der praktisch wichtigste Unterschied betrifft die Übertragungszeit – und er stellt eine verbreitete Kundenannahme auf den Kopf. Borrelien sitzen im Darm der Zecke und gelangen meist erst nach rund 12 bis 24 Stunden in den menschlichen Kreislauf; rasches, korrektes Entfernen senkt das Borreliose-Risiko also deutlich.[6] Das FSME-Virus hingegen sitzt in den Speicheldrüsen und wird bereits innerhalb von Minuten nach dem Stich übertragen – schnelles Entfernen schützt hier nicht zuverlässig.[1] Daraus folgt die Kernbotschaft: Gegen Borreliose hilft die rasche Entfernung, gegen FSME nur die Impfung.

FSMELyme-Borreliose
ErregerVirus (FSME-Virus)Bakterium (Borrelia burgdorferi)
Übertragunginnert Minuten über Speichelmeist erst nach 12–24 Stunden
Zecken infiziertca. 0,5–5 %ca. 5–30 %, lokal bis ~50 %
SchutzImpfungrasches Entfernen, Expositionsschutz
Behandlungkeine ursächliche (nur symptomatisch)Antibiotika (ärztlich)
Verbreitung CHganze Schweiz ausser Tessinganze Schweiz inkl. Tessin

Epidemiologie Schweiz: das Wichtigste

FSME ist meldepflichtig; über die letzten zwei Jahrzehnte erkrankten jährlich rund 50 bis 400 Personen (etwa 380 Fälle 2022, 298 Fälle 2023), wobei das BAG in den letzten Jahren eine steigende Inzidenz beobachtet.[10] Zwar tragen nur etwa 0,5 bis 5 % der Zecken das Virus, doch 5 bis 15 % der Erkrankten entwickeln eine Meningoenzephalitis, die bleibende Schäden hinterlassen oder – selten, vor allem bei älteren Menschen – tödlich verlaufen kann.[9]

Die Borreliose ist die häufigste zeckenassoziierte Erkrankung, aber nicht meldepflichtig; je nach Region sind 5 bis 30 % der Zecken mit Borrelien infiziert, mancherorts rund die Hälfte.[11] Geografisch gilt seit Aufnahme des Kantons Genf (2024) die ganze Schweiz mit Ausnahme des Tessins als FSME-Risikogebiet; die Borreliose kommt landesweit inklusive Tessin vor.[2]

Die FSME-Impfung: Indikation, Impfstoffe, Schema

Das BAG empfiehlt die FSME-Impfung allen Erwachsenen und Kindern ab 3 Jahren (bis 2024: ab 6 Jahren), die in einem Risikogebiet wohnen oder sich dort zeitweise aufhalten; bei hoher Exposition ist sie ab 1 Jahr möglich.[2] In der Schweiz sind zwei inaktivierte Impfstoffe zugelassen: Encepur N / Encepur N Kinder und FSME-Immun CC / FSME-Immun 0,25 ml Junior; verabreicht wird vorzugsweise intramuskulär in den Oberarm.[1]

Für die Grundimmunisierung sind drei Dosen nötig: Dosis 1 und 2 im Abstand von 2 bis 4 Wochen (bei gewünschtem rascherem Schutz bereits nach 14 Tagen), Dosis 3 frühestens fünf Monate nach der zweiten Gabe. Die vollständige Impfung bietet einen Schutz von über 95 % für mindestens zehn Jahre; danach wird eine Auffrischung alle zehn Jahre empfohlen.[3] Wichtig im Beratungsgespräch: Bereits die ersten beiden Dosen schaffen einen wirksamen, aber zeitlich begrenzten Schutz – die dritte Dosis ist für die Langzeitwirkung unverzichtbar.

Darf in der Apotheke geimpft werden?

Kurz: ja – und FSME ist dafür ein Paradebeispiel. Seit der Revision des Medizinalberufegesetzes (2015) ist die Impfkompetenz der Apothekerschaft gesetzlich verankert; inzwischen ist das Impfen in der Apotheke in jedem Kanton möglich, und rund zwei Drittel der Apotheken impfen ohne Voranmeldung und ohne Rezept.[7] Da FSME-Impfstoffe Totimpfstoffe sind, gehören sie zu den am breitesten erlaubten Apothekenimpfungen.

Die Details regeln aber die Kantone, und sie unterscheiden sich: Manche Kantone erlauben nur Totimpfstoffe, andere auch Lebendimpfstoffe; teils dürfen Apotheken nur Folgeimpfungen vornehmen, während die Erstimpfung ärztlich erfolgen muss.[12] Geimpft werden in der Regel gesunde Personen ab 16 (teils 18) Jahren.[7] Voraussetzung aufseiten der Apotheke sind der Fähigkeitsausweis «FPH Impfen und Blutentnahme» sowie eine kantonale Bewilligung; für Apothekerinnen und Apotheker mit eidgenössischem Diplom ab 2022 ist der Ausweis bereits im Grundstudium enthalten, die kantonale Bewilligung bleibt aber nötig.[7]

Kostenpunkt – wichtig für die Erwartungssteuerung am Tisch: Wird in der Apotheke ohne ärztliche Verordnung geimpft, zahlt die Kundschaft die Impfung derzeit meist selbst; eine Vergütung über die Grundversicherung setzt aktuell eine ärztliche Verordnung voraus.[12] Mit der 2025 beschlossenen KVG-Revision soll die direkte Abrechnung von Impfungen in der Apotheke ohne ärztliche Verordnung voraussichtlich ab 2027 möglich werden.[7]

Da sich die kantonalen Regeln ändern, lohnt sich der Blick in die laufend aktualisierte Übersicht «Erlaubte Impfungen in der Apotheke nach Kantonen» von pharmaSuisse, bevor ein Angebot kommuniziert wird.[8]

Fall: Patient mit Zecke am Handverkauf

Das Entfernen einer Zecke ist kein ärztlich reservierter Eingriff – die Offizin kann hier direkt und kompetent helfen oder die korrekte Technik anleiten. Entscheidend ist, es ruhig und richtig zu tun und anschliessend sauber zu beraten.

Zecke entfernen – Schritt für Schritt

  • 1. Werkzeug: Zeckenpinzette, -zange oder -karte verwenden. Die Zecke möglichst hautnah an den Mundwerkzeugen fassen, nicht am vollgesogenen Körper.
  • 2. Ziehen, nicht drehen: langsam und gleichmässig gerade herausziehen. Den Körper nicht quetschen, damit kein Speichel/Darminhalt in die Wunde gepresst wird.
  • 3. Keine Hausmittel: kein Öl, Klebstoff, Alkohol oder Hitze – das reizt die Zecke und erhöht die Erregerabgabe.
  • 4. Desinfizieren: Einstichstelle nach dem Entfernen desinfizieren.
  • 5. Dokumentieren: Datum und Körperstelle notieren (z. B. mit Foto) – das hilft später bei der ärztlichen Beurteilung.
  • 6. Reste: bleiben Mundwerkzeuge stecken, nicht aggressiv bohren; meist stösst die Haut sie ab. Bei Entzündung ärztlich abklären.

Danach folgt die eigentliche Beratung. Erklären Sie die Beobachtungsphase: In den nächsten Wochen die Stichstelle im Auge behalten. Eine kleine, sofortige Rötung wie nach einem Mückenstich ist harmlos. Aufmerksam werden muss man, wenn sich Tage bis Wochen später eine sich ausbreitende, ringförmige Rötung (Wanderröte, Erythema migrans) zeigt oder grippeähnliche Beschwerden auftreten – dann ist eine ärztliche Abklärung angezeigt.[5]

Drei Punkte, die das Gespräch erden: Erstens reduziert die rasche Entfernung das Borreliose-Risiko, schliesst es aber nicht aus – und gegen FSME schützt sie ohnehin nicht. Zweitens ist eine vorsorgliche Antibiotikagabe nicht angezeigt; die Offizin initiiert keine Antibiotika, sondern beobachtet und verweist bei Symptomen. Drittens gilt ein Zeckenstich in der Schweiz rechtlich als Unfall – relevant für die Kostendeckung, falls eine Behandlung nötig wird.[11]

Borreliose erkennen – und richtig verweisen

Die Borreliose verläuft typischerweise in Stadien. Im lokalisierten Frühstadium (1 bis 30 Tage nach dem Stich) bildet sich um die Einstichstelle das Erythema migrans, meist mit einem Durchmesser von mindestens fünf Zentimetern.[5] Entscheidend für die Beratung: Dieses Leitsymptom fehlt bei rund der Hälfte der Betroffenen – sein Ausbleiben schliesst eine Infektion also nicht aus.[11]

Unbehandelt kann die Erkrankung in spätere Stadien übergehen, mit Beteiligung von Nervensystem, Gelenken oder – seltener – Herz und Augen. Eine Antibiotikatherapie sollte bei Wanderröte möglichst rasch beginnen; je früher, desto besser die Prognose.[6] Die Verordnung ist ärztlich – die Rolle der Offizin ist es, die Wanderröte und unspezifische Begleitsymptome ernst zu nehmen und zügig weiterzuleiten.

Ausblick: Eine Borreliose-Impfung gibt es bislang nicht, könnte aber näherrücken. Der Kandidat VLA15 (Valneva/Pfizer), gerichtet gegen sechs Borrelien-Stämme, zeigte in der Phase-3-Studie VALOR (Resultate im März 2026) eine Schutzwirkung von 73,2 % gegen Lyme-Borreliose; der primäre statistische Endpunkt wurde dabei knapp verfehlt. Die Partner halten an Zulassungsanträgen bei FDA und EMA im Jahr 2026 fest, eine Markteinführung wird frühestens für die zweite Hälfte 2027 in Aussicht gestellt.[13] Bis dahin bleiben Expositionsschutz und rasche Entfernung die einzigen Mittel gegen Borreliose.

Prophylaxe und HV-Quintessenz

Zum Expositionsschutz gehören geschlossene, helle Kleidung (auf der Zecken besser sichtbar sind), Repellentien (z. B. mit DEET oder Icaridin) sowie das systematische Absuchen des Körpers nach Aufenthalten im Grünen – mit besonderem Augenmerk auf Kniekehlen, Leisten, Achseln und Haaransatz. Für vertiefte Information ist zecken-stich.ch (offizielle Aufklärungskampagne, von pharmaSuisse unterstützt) eine verlässliche Adresse für die Kundschaft.[6]

Beratungs-Quintessenz

1. Trennen Sie die Erreger. FSME (Virus, Impfung) und Borreliose (Bakterium, Antibiotika) folgen unterschiedlicher Logik – inklusive Übertragungszeit (Minuten vs. Stunden).

2. Rasches Entfernen zählt – gegen Borreliose. Korrekt ziehen, desinfizieren, Datum notieren. Gegen FSME schützt nur die Impfung.

3. Impfen ist Offizin-Leistung. FSME als Totimpfstoff vielerorts ohne Rezept möglich – kantonale Regeln und Kosten vorab klären.

4. Wanderröte ernst nehmen – auch wenn sie fehlt. Bei Rötung oder grippeähnlichen Symptomen ärztlich abklären; keine Antibiotika aus der Offizin.

⚠ Ärztlich abklären lassen bei …

  • sich ausbreitender, ringförmiger Rötung (Wanderröte) – Tage bis Wochen nach dem Stich
  • grippeähnlichen Beschwerden, Fieber, Kopf- oder Gelenkschmerzen nach einem Stich
  • neurologischen Symptomen (Lähmungen, Sensibilitätsstörungen) oder Herzbeschwerden
  • Entzündung an der Einstichstelle oder verbliebenen Zeckenresten mit Reizung
  • Unsicherheit bei Schwangeren, Kleinkindern oder immungeschwächten Personen
Referenzen
  1. [1] BAG & EKIF: Empfehlungen zur Impfung gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME). Richtlinien und Empfehlungen, Bern, Juli 2024 (Übertragung innert Minuten; zugelassene Impfstoffe; Applikation).
  2. [2] BAG & EKIF: Schweizerischer Impfplan 2025 (FSME-Risikogebiet: ganze Schweiz ausser Tessin; Empfehlung ab 3 Jahren).
  3. [3] infovac.ch: Zeckenenzephalitis (FSME) – die Krankheit und der Impfstoff (Impfschema, Schutzdauer >95 %, keine ursächliche FSME-Behandlung).
  4. [4] BAG: Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) / Zecken – Krankheitsseiten (Verbreitung, Habitat, weitere Erreger).
  5. [5] BAG: FAQ – Zecken und durch Zecken übertragene Krankheitserreger (Borreliose-Stadien; Erythema migrans ≥ 5 cm).
  6. [6] zecken-stich.ch (pharmaSuisse-Partner): Borreliose behandeln; Zecke entfernen (Übertragung 12–24 h; Antibiotika bei Wanderröte).
  7. [7] pharmaSuisse: Impfen und Impfberatung; Fakten und Zahlen 2025 (Impfen in allen Kantonen, FPH-Ausweis, ~2/3 ohne Rezept, KVG-Revision 2027).
  8. [8] pharmaSuisse: Erlaubte Impfungen in der Apotheke nach Kantonen (laufend aktualisierte Übersicht).
  9. [9] Tages-Anzeiger / Valneva: Borreliose-Impfstoff VLA15 in Phase 3 (2025); FSME-Prävalenz in Zecken 0,5–5 %, 5–15 % schwere Verläufe.
  10. [10] swissinfo / BAG: FSME-Fallzahlen Schweiz (2022: 380; 2023: 298 gemeldete Fälle).
  11. [11] Beobachter: Zecken entfernen – Fakten (Borrelien-Durchseuchung 5–30 %, lokal ~50 %; Zeckenstich gilt rechtlich als Unfall; Erythema migrans fehlt bei ~50 %).
  12. [12] Pharmazeutische Zeitung (2026): Schweiz – Impfen in der Apotheke (kantonale Unterschiede Tot-/Lebendimpfstoff, Erst- vs. Folgeimpfung, OKP-Vergütung/Verordnung).
  13. [13] Pfizer & Valneva (Mitteilung März 2026): Phase-3-Studie VALOR zum Borreliose-Impfstoffkandidaten VLA15 – 73,2 % Wirksamkeit, primärer Endpunkt knapp verfehlt; Zulassungsanträge FDA/EMA für 2026 geplant, mögliche Markteinführung 2. Hälfte 2027.
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Mario Punch

Autorin/Autor bei Dispensio.

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